Ev. Kirchengemeinde Weitmar-Mark
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Leitlinien der Arbeit in der Kirchengemeinde Weitmar-Mark


Die Kirchengemeinde Weitmar-Mark ist gegründet auf das Evangelium von Jesus Christus, dem fleischgewordenen Wort Gottes, dem gekreuzigten auferstandenen und wiederkommenden Heiland, der das Haupt seiner Gemeinde und allein der Herr ist.

Das Zeugnis der Heiligen Schrift Alten und neuen Testamentes ist in ihr die alleinige und vollkommene Richtschnur des Glaubens und der Lehre und des Lebens. Darum gilt in ihr die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnaden durch den Glauben. (nach Grundartikel I KO)

 

 

Die folgenden Leitlinien beschreiben, wie die Gemeinde ihren Dienst als Kirche Jesu Christi wahrnimmt.

 

 

1.

Dem Gottesdienst als Feier des Evangeliums in Wort und Sakrament kommt eine zentrale Bedeutung zu. Geistliches Leben wird aber auch in anderen Zusammenhängen der Gemeinde gepflegt und gefördert.

 

Die Gemeinde nimmt die Menschen als emanzipierte, selbstbestimmte Subjekte ihres religiösen Lebens ernst. Sie will nicht bevormunden, sondern bietet Begleitung sowie Raum für die Reflexion von Glaubenserfahrungen an.

 

 

2.

Die Gemeinde ist auf Gottes Ja zum Leben gegründet. Sie wirbt mit Wort und Tat für die Bejahung des Lebens, auch und gerade angesichts seiner Risiken und Bedrohungen. Seelsorgende Begleitung durchzieht die verschiedenen

Ebenen der Gemeindearbeit. Professionelle Seelsorge und Alltagsseelsorge ergänzen einander. Vielfältige Gruppenangebote bieten Netzwerke, die die Einzelnen stützen und stärken.

 

Neben der Förderung von Netzwerken nimmt die Gemeinde ihren diakonischen Auftrag wahr, indem sie in Not geratene Menschen finanziell und lebenspraktisch unterstützt, Aktivitäten mit diakonischer Ausrichtung durchführt, sowie zusammen mit anderen Partnern das Diakonische Werk und seine Einrichtungen unterhält.

 

 

3.

Der Geist Gottes ist frei und widerspricht menschlichen Überhebungen. Keine Lebensform, Altersgruppe, soziale Klasse oder Glaubensorientierung kann per se einen Vorrang beanspruchen.

 

Im Gemeindeleben werden Vielgestaltigkeit und Pluralität bejaht. Alle Aktivitäten von Gruppen oder Einzelnen erhalten, sofern sie nicht andere behindern oder bevormunden, gleichermaßen Raum.

 

 

4.

Die jeweilige Nähe oder Distanz, die Menschen zum Gemeindeleben oder anderen Lebensäußerungen der Kirche haben, werden respektiert. Das betrifft auch das Beteiligungsverhalten: Kurzfristiges, punktuelles, begrenztes Engagement ist ebenso gefragt und gefördert wie auf Kontinuität angelegte Beteiligungsformen.

 

 

5.

Die Aufgabenteilung zwischen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist so geregelt, dass eigenständiges und eigenverantwortliches Arbeiten möglich ist. Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Entscheidungen nach Möglichkeit auf der Ebene gefällt, die betroffen ist. Dort liegt auch die jeweilige Verantwortung.

 

 

6.

Gott ist größer als alle menschliche Gotteserkenntnis. Die Gemeinde pflegt die ökumenische Gemeinschaft mit den anderen Konfessionen vor Ort. Sie sucht das interessierte Gespräch auch mit den Menschen, die keiner christlichen Kirche angehören.

 

 

7.

Die Gemeinde ist Gemeinde vor Ort. Stadtteilbezogenheit drückt sich aus in der Offenheit der Angebote und in der Bereitstellung von sozialen Dienstleistungen, wie in der Unterhaltung von Kindergärten und das Vorhalten von Räumen. Feste und Feiern, Konzerte und Bildungsveranstaltungen, Ausstellungen, Flohmärkte, Ausflüge, Freizeiten und Ferienaktionen sind Begegnungsflächen für Menschen aus unterschiedlichen Zusammenhängen. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit sichert die Breitenwirkung im Stadtteil.

 

 

8.

Aufgrund geringer werdender Finanzmittel steht zunehmend weniger hauptamtliches Personal zur Verfügung. Dieses wird nach Kräften durch den verstärkten Einsatz der gegenwärtig tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen ausgeglichen. Außerdem wird nach Synergieeffekten gesucht und die Vereinfachung von Abläufen angestrebt. Auch Spendenaktionen und andere Aktivitäten tragen zu einem ausgeglichenen Gemeindehaushalt bei. Für die Planung konkreter Vorhaben werden die personellen und finanziellen Ressourcen berücksichtigt.

 

 

9.

Seit Jahren gibt es Kooperationen mit Nachbargemeinden, z.B. gemeinsame Gottesdienste. Vor dem Hintergrund eines notwendigen Strukturwandels ist die Gemeinde offen für Fusionen mit anderen Gemeinden, Stellenteilungen und sonstige Möglichkeiten des Zusammengehens. Diesbezügliche Gespräche werden engagiert geführt.

 

 

10.

Vor der Erstellung einer Gemeindekonzeption, die weitere Regelungen bezüglich Personalstellen und Schwerpunktsetzungen für das Gemeindeleben in den Blick nimmt, sollten konkretere Kooperations- oder Fusionsvereinbarungen getroffen sein. Eine mögliche neue Struktur hängt nur bedingt von der Übereinstimmung ab, die zwischen den jeweiligen Gemeindekonzeptionen besteht. In welche Richtung es gehen wird, steht momentan noch nicht fest. Ebenso ist nicht klar, wie sich Veränderungen im Kindergartenbereich und die Aufarbeitung der Lasten des Gesamtverbandes Bochum auf zukünftige Gemeindehaushalte auswirken. In jedem Fall werden wir versuchen, das Gemeindezentrum als Standort kirchlichen Lebens zu sichern.

 

 

Bochum, den 06.03.2008